„Mädchen und Frauen heraus aus der Finsternis!“ Der lange Weg zum Frauenwahlrecht und der Konstanzer Frauenstimmrechtsverein

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Ein Gastartikel von Daniela Frey

„Mädchen und Frauen heraus aus der Finsternis! Entscheidet Euch für die National Versammlung [.] Für Freiheit des Einzelnen und Ordnung der Gesamtheit in einer freien sozialistischen Republik“. So der Text auf einem Wahlaufruf der SPD anlässlich der Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19.01.1919, der ersten reichsweiten Wahl, an der Frauen teilnehmen durften.

Um den langen Weg zum Frauenwahlrecht geht es in meinem Artikel: von der Entstehung der bürgerlichen Frauenbewegung Mitte des 19. Jahrhunderts und der Gründung der ersten Frauenstimmrechtsvereine bis zur Erlangung des Wahlrechts für Frauen. Außerdem stelle ich die politische und soziale Arbeit eines Frauenstimmrechtsvereins am Beispiel von Konstanz vor.

Geburtsstunde der bürgerlichen Frauenbewegung: die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins

Genau datieren lässt er sich nicht, der Zeitpunkt, an dem in Deutschland die ersten Rufe laut wurden, dass auch Frauen ein Recht auf politische Partizipation haben. Ein wichtiger Anstoß war sicher die Französische Revolution, die auch von Frauen mitgetragen wurde, die dann später feststellen mussten, dass Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit nur für Männer galt.

Frauen haben sich auch an der Revolution von 1848 beteiligt, haben politische Veranstaltungen und Demonstrationen besucht, politische Erklärungen verfasst und unterzeichnet. Bei vielen ist dadurch ein Bewusstsein für ihre gesellschaftliche Situation entstanden und erste Stimmen wurden laut, die das Wahlrecht auch für Frauen forderten. Gehör fanden die Frauen jedoch zunächst kaum.

In den Jahren nach der Revolution entwickelten sich parallel die erste politische Frauenbewegung und weit umfangreicher die karitativen Frauenvereine, die sich von der politischen Bewegung abgrenzten. Während z. B. der Verband der deutschen Frauen-, Hilfs- und Pflegevereine in den 1880er-Jahren mehr als 150.000 Mitglieder hatte, politisch erwünscht war und gefördert wurde, hatte die politische Frauenbewegung mit Widerständen zu kämpfen: Frauen waren zu dieser Zeit politisch rechtlos, finanziell von ihren Männern abhängig und vom höheren Bildungssystem ausgeschlossen. Fast überall im Deutschen Reich war es Frauen verboten, Mitglied in politischen Vereinen und Parteien zu werden. Nichtsdestotrotz wurde im Oktober 1865 in Leipzig auf einer Frauenkonferenz der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) gegründet. Dieser hatte es sich zum Ziel gesetzt, Frauen die gleichen Bildungschancen und Möglichkeiten am Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Erste Vorsitzende des Vereins wurde Luise Otto-Peters, die bereits in der Revolution von 1848 für Frauenrechte eingetreten war. Die Gründung des ADF ist die Geburtsstunde der organisierten bürgerlichen Frauenbewegung und bereits im Gründungsjahr entstanden weitere lokale Frauenvereine, die sogenannten Frauenbildungsvereine, denen es in den kommenden Jahrzehnten gelang, neue Erwerbsmöglichkeiten für die bürgerlichen Frauen zu schaffen.

Die Frauenbewegung zwischen 1890 und 1914

Als 1890 das Gesetz „wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ (Sozialistengesetz), das Reichskanzler Otto von Bismarck 1878 eingeführt hatte, nicht verlängert wurde, nahm die Frauenbewegung – sowohl die bürgerliche als auch die sozialistische – an Fahrt auf.

1894 wurde als Dachverband der bürgerlichen Frauenbewegung der Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) gegründet, dem bis 1913 2.200 Vereine mit ca. 500.000 Mitgliedern beigetreten waren. Die sozialistische Frauenbewegung schloss sich dem BDF aufgrund inhaltlicher Differenzen nicht an.

Ab 1900 hatten sich in der bürgerlichen Frauenbewegung vier wichtige Themenfelder herauskristallisiert:

  1. Die Verbesserung der Mädchenbildung und die Öffnung der Universitäten für Frauen.
  2. Die Anerkennung der Haus- und Erwerbsarbeit von Frauen.
  3. Das Engagement gegen die Reglementierung der Prostitution.
  4. Die Einführung des Frauenwahlrechts.

Frauenstimmrechtsvereine im Kaiserreich

Eine der ersten, die sich für das Frauenstimmrecht aussprach, war die Berliner Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Hedwig Dohm in ihrem 1876 verfassten Essay Der Frauen Natur und Recht. Ab den 1890er-Jahren begann dann auch die Frauenbewegung sich mit diesem Thema zu beschäftigen. In Publikationen und bei Vorträgen wurde das Thema dargestellt und diskutiert. Häufig auch verknüpft mit den ungerechten Vereinsgesetzen, die Frauen von der Mitgliedschaft in politischen Vereinen ausschlossen. 1902 gründeten schließlich Anita Augspurg, Lida Gustava Heymann und weitere Frauenrechtlerinnen den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht und der BDF nahm den Kampf um das Wahlrecht für Frauen in sein Programm auf. Zwei Jahre später wurde der Verein in Deutscher Verband für Frauenstimmrecht umbenannt.

Ab 1908 durften Frauen endlich im gesamten Deutschen Reich Mitglied in politischen Vereinen, d. h. auch in Parteien werden. Die Stimmrechtsbewegung gewann an Einfluss und die Mitgliederzahlen wuchsen. Mit steigender Mitgliederzahl kam es aber auch zu Streitigkeiten und Kontroversen, die letztendlich dazu führten, dass es 1914 drei verschiedene Stimmrechtsvereine mit unterschiedlichen Vorstellungen gab, die sich nicht einig werden konnten. Während des 1. Weltkriegs schlossen sich die verschiedenen Frauenstimmrechtsbewegungen wieder zusammen, wurden erneut aktiv und machten Druck. Anlass dafür war eine Ansprache von Kaiser Wilhelm II. an Ostern 1917, in welcher er die Demokratisierung des Dreiklassenwahlrechts in Aussicht stellte, sich zum Frauenwahlrecht aber nicht äußerte.

Nach dem 1. Weltkrieg wurde dann am 12. November 1918 vom Rat der Volksbeauftragten die Einführung des gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlrechts für alle Bürger und Bürgerinnen verkündet. Am 19. Januar 1919 durften dann reichsweit erstmals auch Frauen ihre Stimme abgeben, als die Nationalversammlung gewählt wurde. 82,3 % aller wahlberechtigten Frauen nahmen ihr Stimmrecht wahr. 308 Frauen hatten sich zu Wahl gestellt, nur 37 wurden gewählt. Damit lag der Frauenanteil im Parlament bei 8,7 %. Ein Wert, der sich bis Mitte der 1980er-Jahre nicht ändern sollte.

Der Frauenstimmrechtsverein in Konstanz

Der erste Frauenstimmrechtsverein im Großherzogtum Baden wurde im Mai 1906 in Konstanz am Bodensee als lokale Gruppe des Deutschen Verbands für Frauenstimmrecht gegründet. Ein Jahr später entstand der Badische Landesverein für Frauenstimmrecht, der seinen Sitz ebenfalls in Konstanz hatte. 1911 hatte der Verein 200 Mitglieder und war damit nicht nur der erste, sondern auch der größte Stimmrechtsverein in Baden. Insgesamt hatten die 10 badischen Vereine ca. 1000 Mitglieder. Gründerinnen und die ganze Zeit über federführend waren Maria und Helene Schieß. Die beiden 1862 und 1865 geborenen Schwestern waren Lehrerinnen, Maria an der Mädchenvolksschule, Helene an der höheren Mädchenschule.

Beide waren unverheiratet und lebten zusammen. Zeitgenössischen Berichten zu folge, sollen beide durch das Tragen sogenannter Reformkleider aufgefallen sein. Die Reformkleider waren ein Ausdruck der sozialrefomerischen Bewegung Lebensreform, die als Antwort auf die Industrialisierung, den Fortschritt und die Urbanisierung seit Mitte des 19. Jahrhunderts v. a. in intellektuellen und bürgerlichen Kreisen entstanden war. Sie beinhaltete eine Rückbesinnung auf traditionelle Lebensweisen. Propagiert wurden gesunde Ernährung, Bewegung an der frischen Luft und die positiven Aspekte des Landlebens. Auch die Kleidung spielte eine Rolle. Man achtete auf die verwendeten Materialien und die Frauen verzichteten mit den Reformkleidern auf das Korsett und dessen gesundheitsschädliche Auswirkungen. Neben dem medizinischen Aspekt war die Befreiung aus dem Korsett auch ein emanzipatorischer Fortschritt. Ob die Schwestern Schieß auch ansonsten Anhängerinnen der Lebensreformbewegung waren, der wir übrigens auch FKK und Reformhäuser verdanken, ist nicht überliefert.

Positionierung

Innerhalb der Frauenbewegung nahmen der Konstanzer Frauenstimmrechtsverein und seine Akteurinnen eine gemäßigte bürgerliche Rolle ein. Die Rolle der Frau, wenn auch als gleichberechtigte Partnerin des Mannes, wurde weiterhin auf die Mutterschaft, die Fürsorge für Kinder und die Pflege von kranken und alten Menschen reduziert. So äußerte sich Helene Schieß, die vor allem Sozialpolitik als das Betätigungsfeld der Frau sah, in einem Vortrag im Dezember 1918 wie folgt:

„Schulter an Schulter mit ihm zu arbeiten für soziale Gerechtigkeit und geistigen Fortschritt. Es gilt die Gesamtheit einer möglichst großen Wohlfahrt entgegenzuführen. Güte, Milde und Liebe sind die Träger der Kraft und deshalb ist es die heilige Pflicht, der Aufgaben Hüterin zu sein von allem, was das Leben steigert, veredelt, verschönt, gesundet zur Freude und zum Frieden. Und dazu ist die Frau fähig […] Überall trägt die Politik der Frau den Stempel der Mütterlichkeit.“
(Konstanzer Zeitung, 23.12.1918).

Alternative Lebensentwürfe thematisierte der Konstanzer Frauenstimmrechtsverein nicht. Die Rolle der Frau als Arbeitnehmerin wurde kaum angesprochen und auch die Lage von ledigen Frauen und Witwen fand keine Beachtung. Das verwundert ein wenig, da die Hauptakteurinnen des Konstanzer Frauenstimmrechtsvereins allesamt ledige Lehrerinnen waren, für die damals eine „Zölibatsklausel“ galt: Bei einer Heirat mussten sie aus dem Schuldienst ausscheiden.

Hinweis von Grete Otto: mehr zur Lehrerinnen-Ausbildung könnt Ihr in diesem Gastartikel erfahren.

Engagement des Konstanzer Frauenstimmrechtsvereins

Schon die hohe Anzahl an Mitgliedern 1911 zeigt, dass der Frauenstimmrechtsverein sehr rege war. Die Frauen machten auch über die Stadtgrenzen hinaus Werbung und warben gezielt neue Mitglieder an. 1911 organisierte der Verein eine gut besuchte und sehr erfolgreiche Veranstaltung mit der bekannten Frauenrechtlerin Anita Augspurg, die über die politische Erziehung der Frau referierte.

Kurz nach Vereinsgründung 1906 sah das noch anders aus. Anlässlich eines Vortrags von Adelheid von Welczeck, Vorstandsmitglied des Deutsches Verbands für Frauenstimmrecht, berichtete die Konstanzer Zeitung:

„Der Gedanke der absoluten Gleichstellung der Frau mit dem Mann auch in Staats- und bürgerrechtlicher Beziehung scheint hierorts trotz mehrfacher öffentlicher Erörterung nur schwache Wurzeln gefasst zu haben; es fehlt naturgemäß bei der Mehrheit der Frauen an der nötigen Vorbereitung und damit auch am Interesse, diesen neuartigen Ideen mit der von ihren Vertreterinnen erwünschten Begeisterung nun plötzlich folgen zu können; diese Auffassung bestätigte auch am Samstag wieder der in Anbetracht des wichtigen Themas als schwach zu bezeichnende Besuch des Vortrags (…).“
(Konstanzer Zeitung, 06. Mai 1906)

Im Dezember 1906 veranstaltete der Frauenstimmrechtsverein seinen ersten Diskussionsabend bei dem Pro- und Contra-Argumente des Frauenstimmrechts besprochen wurden. Außerdem wurden alle Mitglieder aufgefordert, sich an öffentlichen politischen Versammlungen zu beteiligen. Bei weiteren Veranstaltungen gewann der Verein viele Mitglieder.

Durch Vorträge, die Themen wie Naturwissenschaftliche und ethische Motive der Frauenstimmrechtsbewegung, Die Stellung der politischen Parteien zur Frauenbewegung und Die englische Frauenstimmrechtsbewegung beleuchteten, wurde der Verein bald zu einem festen Teil im politisch-kulturellen Leben von Konstanz.

Bei solchen neuartigen „Frauenumtrieben“ wurden natürlich auch Kritik und Spott laut. Es wurde beispielsweise bemängelt, dass der Verein keiner Partei nahestand. Während der Fasnacht veranstaltete man eine närrische „Frauenstimmrechtsdemonstration“, bei der verschiedene Arten von Frauenrechtlerinnen parodiert wurden und im Kino wurde ein karikierender Film gezeigt.

Rechtschutzstelle

Nachdem verschiedene Petitionen zur Gleichberechtigung der Frauen im Familienrecht gescheitert waren, entstanden vermehrt Rechtsschutzstellen auf kommunaler Ebene, die Frauen in Rechtsfällen zur Seite stehen sollten. Der Konstanzer Frauenstimmrechtsverein gründetet 1908 eine Rechtschutzstelle, die überaus erfolgreich war. Bereits im ersten Jahr nahmen 155 Frauen die kostenlose juristische Beratung und praktische Hilfe in Anspruch. 1910 stellte die Stadt der Rechtsschutzstelle hierfür kostenlos zwei Räume zur Verfügung. In die Sprechstunden der Rechtsschutzstelle kamen meist Frauen aus der Mittelschicht, die Probleme mit Alimenten, Schulden, Arbeits- und Mietvereinbarungen hatten. Auch Fragen zu den Rechten unehelicher Kinder und lediger Mütter waren v. a. während des 1. Weltkriegs ein wichtiges Thema. Beraten wurden die Hilfe suchenden Frauen von anderen Frauen, die sich das nötige Wissen im Selbststudium erworben hatten. Wurde mehr Fachwissen benötigt oder kam eine Streitigkeit vor Gericht, zog die Rechtschutzstelle Juristen hinzu.

Leseabende und sonstige Aktivitäten

Neben der politischen Bildung der Frauen und dem Betrieb der Rechtsschutzstelle veranstaltete der Frauenstimmrechtsverein auch Leseabende, die die Absicht hatten

„(…) in den jungen Mädchen den Geschmack für edle Unterhaltung zu bilden, den Sinn für einfache Genüsse zu wecken und hierdurch ein Gegengewicht zu schaffen gegen die Gefahren der Schundliteratur und gegen den allzu häufigen in sittlicher Hinsicht nicht selten verderblich wirkenden Kinematographenbesuch in bescheidenem Maße, der Volksbildung und Volksveredlung zu dienen.“
(Stadtarchiv Konstanz S II 4418)

Da die Stadt hierfür keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen wollte, fanden die Leseabende zeitweilig im Hotel „Badischer Hof“ statt. Ab 1914 wurde dem Verein am Mittwochabend die Turnhalle der Mädchenvolkschule

„(…) zur Abhaltung von Lese- und Unterhaltungsabenden für schulentlassene Mädchen gegen Vergütung der Selbstkosten für Reinigung, Beleuchtung und evtl. Bestuhlung überlassen.“
(Stadtarchiv Konstanz S II 4418)

Auch Geselliges konnte der Verein seinen Mitgliedern bieten und veranstaltete 1911 beispielsweise einen Abend mit Musik- und Gesangsdarbietungen und Wortbeiträgen von Frauen für Frauen. Für „schulentlassene“ Mädchen bot man außerdem Turnunterricht an.

Die ersten Wahlen 1919 in Konstanz

Vor den ersten Wahlen an denen Frauen teilnehmen durften, waren alle Parteien (auch die, die sich vorher gegen das Frauenwahlrecht ausgesprochen hatten) bemüht, Frauen über Politik aufzuklären und das neue Wählerinnenpotenzial zu nutzen. Auch die überparteilichen Frauenverbände forderten Frauen auf wählen zu gehen, wie auf diesem Plakat zu sehen ist, das 2019 bei der Ausstellung „Darum wählt! Plakate zur ersten demokratischen Wahl in Deutschland“ im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg ausgestellt war.

Noch bevor am 19. Januar 1919 die verfassungsgebende Nationalversammlung gewählt wurde, durften die badischen Frauen bereits am 05. Januar das erste Mal zur Urne gehen, als die Badische Nationalversammlung gewählt wurde. Bei dieser Wahl wurden 107 Abgeordnete gewählt, davon waren nur 9 Frauen. Der Frauenanteil der Badischen Nationalversammlung entspricht damit ungefähr dem auf Reichsebene. Die erste Konstanzerin, die ein überregionales Mandat bekleidete, war die Lehrerin Maria Beyerle, die für die Badische Zentrumspartei angetreten war. Als Abgeordnete saß sie zwei Legislaturperioden im Landtag der Republik Baden. Nach dem 2. Weltkrieg war sie Stadträtin in Konstanz und von 1947 bis zu seiner Auflösung 1952 Abgeordnete des Badischen Landtags. Im Mai 1919 trat Maria Schieß bei der Stadtverordnetenwahl für die Deutsche Demokratische Partei (DDP) an, wurde jedoch nicht gewählt.

Maria Schieß starb 1945, ihre Schwester Helene 1947. In den Nachrufen werden ihre Tätigkeiten als Lehrerinnen erwähnt und gelobt, über die politische Arbeit und den Frauenstimmrechtsverein wird jedoch geschwiegen. Erst viele Jahre später wurde auf Betreiben der Frauenbeauftragten der Stadt Konstanz eine Straße nach den Schwestern benannt.

Daniela Frey und ich haben uns über Instagram kennengelernt. Mir gefielen ihre Beiträge unter dem Namen „Textdestille“  zur Geschichte rund um den Bodensee sehr gut und sie fand mein Insta-Konto über die verschiedensten  anscheinend auch nicht ganz uninteressant. Und so kommentierten wir immer mal unsere Posts und haben uns tatsächlich diesen Sommer in Konstanz auf einen Kaffee verabredet, ganz analog! Beim Gespräch erzählte sie mir von ihren Projekten als Historikerin,  ihrem Blog zur Geschichte und Kultur am Bodensee und dass sie ein besonderes Faible für Frauenthemen hat!
Und so entstand dieser Artikel, der allgemeine und regionale Entwicklungen geschickt miteinander verwebt. Wie sie in Konstanz gelandet ist? Sie kam aus Schwaben an die Universität Konstanz, um hier Geschichte (klar ?) zu studieren und ist nach Studienabschluss einfach in dieser schönen Stadt am See geblieben. Verständlich!

Ihr Traum: ein Buch zu schreiben. Dabei muss es gar nicht unbedingt ein historisches Thema sein – gerne auch Fantasy, das ist nämlich die Art von Romanen, die sie auch gerne mal zum Abschalten liest.

Ihr Albtraum: Auftritte vor größerem Publikum. Als „Therapie“ ist sie ab und an als Gästeführerin (u.a. gibt es auch eine Frauenführung) in Konstanz unterwegs. Aber Lampenfieber hat sie immer noch, wie sie mir verraten hat.

Ansonsten ist sie als Texterin für historische und kulturelle Themen tätig.

Zum Weiterlesen

Christa Albrecht: Auch das Weib ist berufen…, Konstanz 1997.

Dorothee Linnemann (Hg.): Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht, Frankfurt a. M. 2018.

Lothar Burchardt, Dieter Schott, Werner Trapp: Geschichte der Stadt Konstanz Band 5: Konstanz im 20. Jahrhundert. Die Jahre 1914 bis 1945, Konstanz 1990.

Gerd Zang: Geschichte der Stadt Konstanz Band 4.2: Konstanz in der Großherzoglichen Zeit. Aufschwung im Kaiserreich, Konstanz 1993.

Dieser Artikel von Grete Otto mit weiteren Informationen zum Thema erschien zur Ausstellung „Damenwahl“ im Historischen Museum Frankfurt 2018.

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