Julie Ryff und die Geschichte der Schweizerinnen

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Ein Gastbeitrag von Franziska Rogger

März 1921 – März  1969 – März 2021

Vor 100 Jahren, also 1921, wurde beschlossen, den Frauentag vom 8. März JEDES Jahr zu feiern. Eine schöne Geste. Der März hat auch in der Geschichte der Schweizer Frauen einige bemerkenswerte Daten aufzuweisen: Am 4. März 1891 hielt die Juristin Emilie Kempin-Spyri ihre Antrittsvorlesung als frisch gebackene Zürcher Privatdozentin. Dank frühem Schweizer Frauenstudium konnte sie zwar problemlos doktorierte Juristin werden. Um aber an der Universität auch nur einen kleinen Schritt auf der Karriereleiter hinauf zu kommen, das hatte sie unglaublich viel gekostet.

Grossen Mut bewies auch die Bernerin Helene von Mülinen, als sie Ende März 1897 zum ersten Mal in einer grossen Öffentlichkeit als Rednerin auftrat. Und das mit erstaunlichem Erfolg. Der Andrang war so gross, dass ihr Vortrag von einem kleinen Café in einen geräumigen Saal umgeteilt werden musste. Dabei war das Thema brisant: von Mülinen referierte über die Stellung der Frau zur sozialen Frage und sie forderte die Frauen auf, sich ohne Rücksicht aufs Geschlecht Sitz und Stimme in lokalen Kommissionen und Aufsichtsbehörden zu erobern.
Besonders bedeutsam war der März 1900, als entschlossene Frauen zur Gründung eines allgemeinen schweizerischen Dachverbandes aufriefen, ähnlich dem Bund Deutscher Frauenvereine, der 1894 begründet wurde. Beide Vereinigungen hatten Wurzeln in der Chicagoer Weltausstellung von 1893, wo die Frauen ihre eigene Frauenausstellung aufbauten. Selbstbewusst errichteten sie ein Women`s Building und organisierten einen World`s Congress of Representative Woman. Ein Board of lady managers organisierte alles eigenständig und die Macherinnen der Weltausstellung fragten weltweit nach dem Kulturzustand der Frauen.

Ein weiterer Märztag brannte sich ins Gedächtnis geschichtsbewusster Schweizerinnen ein: der 1. März 1969. Bern, die Hauptstadt der Schweiz, war an diesem Tag voll von Frauen. Am Morgen eilten 600 weibliche Delegierte , die eine halbe Million organisierter Schweizerinnen vertraten, in den Kursaal, am Nachmittag strömten rund 5000 Frauen auf den Platz vor dem Bundeshaus – dem Sitz von Regierung und Parlament der Schweiz. Sie alle hatten das gleiche Anliegen: die Schweizer Männer sollten in einer Volksabstimmung Ja zum Frauenstimm und -wahlrecht sagen.

In der direkten Demokratie führte kein Weg daran vorbei: einzig die Männer konnten die Verfassung ändern, dazu brauchte es eine Abstimmung und dabei musste sowohl ein Männerüberzahl wie auch eine Kantonsmehrheit, d.h. Ländermehrheit JA sagen. Die Schweizerinnen konnten also nicht, wie in andern Staaten, auf ein Nicken weniger Politiker hoffen, oder wie viele meinten, auf eine Uminterpretation der Verfassung durch einige Juristen. Die Schweizerinnen hatten den Kampf Frau gegen Mann aufzunehmen – wohlverstanden nicht gegen bösartige Feinde, sondern im Prinzip gegen geliebte Väter, Brüder Söhne – was das Ganze auch emotional recht schwierig machte. Den Männern musste klargemacht werden, dass sich die Zeiten geändert hatten. Die Frau lebte nicht mehr als Mitglied einer Familie, sondern als individuelle Person, die Anspruch auf politisch gleiche Rechte hatte.

Bekanntlich ist nichts so schwierig, wie eingefleischte Haltungen zu ändern. Auch die Schweizerinnen waren lange von der Überzeugung geprägt, dass die «gottgewollte» Teilung zwischen männlichen und weiblichen Pflichten und Rechten gut sei. Sie waren bis in die innersten Regungen davon imprägniert. Anders als im Ausland erschütterten keine Katastrophen das Männerbild, keine Vakanzen brachen auf, die zwingend mit Frauen aufzufüllen gewesen wären. Zudem verlangten die Schweizerinnen nicht nur ein Wahlrecht, sondern auch ein Abstimmungsrecht, das stark in die Alltagsbewältigung eingriff.

Die Frage der Taktik war denn für die Schweizerinnen eine wichtige. Hätten sie so richtig auf den Putz gehauen, Bomben geworfen oder sich an Gitter angekettet wie die Engländerinnen, hätten ihnen dies ihr Stimmrecht nicht nähergebracht. Ihre Männer hätten dies nicht goutiert und sie bloss davon überzeugt, dass ihre Frauen «noch nicht reif» für die politische Arbeit seien. Also hiess dies wohl oder übel: die Stimmbürger bei Laune halten, damit sie eines Tages ein Ja in die Urne legten. Die Schweizer Frauenverbände versuchten manches: Petitionen, Interpellationen, Vorausleistungen, usw. Für dieses Problem konnten sie nicht auf ausländische Vorbilder zurückgreifen. Schliesslich lernten sie, dass nur eine Art «Erpressung» zum Ziele führte. Als sie der Männerstaat obligatorisch in den Zivildienst eingliedern wollte, sagten sie: «Keine Pflichten ohne gleiche Rechte».

Und als einiges später der Männerstaat die europäische Menschenrechtskonvention mit dem Vorbehalt unterzeichnen wollte, dass man in der Schweiz viele Rechte habe aber leider eben Männer und Frauen nicht die gleichen, protestierten die engagierten Frauen unisono: «Keine Menschenrechte ohne Frauenrechte». Wir wollen das Frauenstimm- und  -wahlrecht: Jetzt!

Diese Forderung trieb die Schweizerinnen am 1. März 1969 zu Tausenden in den Kursaal und auf den Bundesplatz. Wenige Tage zuvor hatte der Bundesrat (Exekutive der Schweiz) aber bereits eingelenkt und eine nationale Abstimmung auf den 7. Februar 1971 anberaumt – trotz grossem Zittern, dass es wieder nicht zu einem mehrheitlichen Ja zum Frauenstimm- und -wahlrecht reichen könnte. Immerhin hatten im Vorfeld selbst erbitterte Stimmrechtsgegner signalisiert, dass sie nun nach einem hundertjährigen Bitten, Drängeln, Fordern der Frauenverbände mürbe seien und dem Recht nicht mehr opponieren würden.

So reichte es am  7. Februar 1971: die Mehrheit der schweizerischen Männer und der Kantone (Länder) akzeptierten das Frauenstimm- und -wahlrecht. Die Frauen hatten einen zwar späten, aber mit eigenen Kräften erreichten Erfolg und notabene eine eigenständige Schweizerinnengeschichte. In der Folge wurden in den 1980er Jahren wichtige Gesetze mit gemeinsamen Volksabstimmungen eingeführt, etwa die verfassungsmässige Gleichstellung, ein neues Eherecht, usw. Auch diese Gesetze mussten mit Volksabstimmungen errungen werden. Deshalb reicht es in der Schweiz nicht, nur Wahlrechte zu besitzen

Das frühe Frauenstudium in der Schweiz

Immer wieder erstaunt, dass die Schweiz das Frauenstudium so früh kannte, das Frauenstimm- und -wahlrecht aber so spät einführte. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Die Frage, ob Frauen an den Universitäten studieren dürfen oder nicht, benötigte keine Verfassungsänderung, damit keine Männer-Volksabstimmungen. Das wurde rein pragmatisch und autonom von Hochschulen und Kantons- (Länder-) Regierungen geregelt. Unter dem Motto: «wir schauen mal, was daraus wird», gab es somit keine Hindernisse für studierwillige Frauen und so besuchten Hunderte von Ausländerinnen und einige Schweizerinnen rekordmässig früh die Unis von Genf, Zürich und Bern.

Bereits 1867 promovierte in Zürich mit der Medizinerin Nadeschda Suslowa die erste Frau und in Bern wurde schon 1909 die Philosophin Anna Tumarkin ausserordentliche Professorin. Unter den frühen studierwilligen Frauen waren viele deutsche und österreichische Frauen, die in der Heimat nicht doktorieren, aber teilweise ihren akademischen Beruf ausüben durften. So studierten etwa die ersten Berliner Ärztinnen Franziska Tiburtius und Emilie Lehmus in der Schweiz oder die frühen Juristinnen Anna Mackenroth und Anita Augspurg.

So kam es, dass an vielen internationalen Kongressen und in weltumspannenden Vereinigungen auch schweizerische oder in der Schweiz ausgebildete Akademikerinnen sassen. Besonders in Kriegs- und Krisenzeiten griffen Frauenverbände auf neutrale und spracherfahrene Schweizerinnen zurück, und zu Anfangszeiten der Frauenbewegung machten sie etwa im International Council of Women ICW oder in der International Woman Suffrage Alliance IWSA mit. Als beispielsweise 1904 der Internationale Frauen-Kongress des Bundes deutscher Frauenvereine in Berlin stattfand, besuchten ihn auch eine ganze Reihe Schweizerinnen. Und als die Schweizerinnen 1896 ihren 1. Frauenkongress in Genf organisierten, fand die Tagung mit ausländischer Beteiligung aus Österreich, Deutschland, Russland und England im Grande Salle de l`Université statt.

Zusammenarbeit von Patrizierinnen, Bürgerinnen, Arbeiterinnen

Erwähnenswert ist, dass die frühen schweizerischen Frauenbewegten auf klassenübergreifende Zusammenarbeit drängten. Die linke Marie Adam-Doerrer, die an die dreissig Arbeiterinnenvereine gegründet hatte, hielt an ihrer Überzeugung fest, dass Frauen über allem Klassenkampf die Eintracht nicht vergessen dürften. Diese Ansicht verteidigte sie auch am internationalen Frauenkongress im Juni 1904 in Berlin.

Doch das gemeinsame Zusammengehen wurde zerschlagen. 1912 verboten die sozialistischen roten Patriarchen den Frauen, in bürgerlichen Vereinigungen mitzumachen. Schwarze Patriarchen misstrauten den Sozialistinnen. Fortan gab es keine Frauen-Einheitsfront mehr.

Die Geschichte der Schweizerinnen um das Frauenstimm- und -wahlrecht wurde im Buch «Gebt den Schweizerinnen ihre Geschichte» aufgearbeitet. Darin sind die verschiedenen Etappen beschrieben, wie  die Schweizerinnen ihre erfolgreiche Taktik fanden. Diese Geschichte ist anhand der Biografie der Marthe Gosteli illustriert. Sie hatte 1971 die operative Leitung des Stimmrechtskampfes inne und sie ist die Frau, die mit der Schaffung eines Frauenarchivs den Schweizerinnen ihre Geschichte rettete.

Im reich bebilderten Buch «Wir werden auf das Stimmrecht hinarbeiten» sind die Anfänge der schweizerischen Frauengeschichte samt ihren internationalen Verflechtungen dargelegt. Eingebettet und lebensnah illustriert ist der Bericht mit der Lebensgeschichte der Julie Ryff. Anhand ihrer Erlebnisse wird gezeigt, wie sich schon Ende des 19. Jahrhunderts Frauen bewusstwurden, welche Hindernisse ihrer Entfaltung und dem Glück ihrer Familien entgegenstanden.

 

Das harte Leben der Julie Ryff und ihre frauenpolitische Arbeit

Frauen agierten zum Wohle der Bevölkerung und übernahmen Aufgaben im Sozial-, Kranken- und Schulwesen, die heute vom Staat übernommen sind. Immer stärker fühlten sie aber, dass sich grundsätzlich etwas ändern müsste, wenn ihre Arbeit nicht einfach nur Flickwerk sein dürfte. Sie interessierten sich für die Gesetze.

Da sie bemerken mussten, dass sie als Frauen ohne gleiche politische Rechte nicht in die gesetzgebenden Gremien kommen konnten, begannen sie auf dieses Recht hinzuarbeiten. Mit direkten Aktionen versuchten sie den Juristen und Politikern ihre Verbesserungsvorschläge zuzustecken. Eine von ihnen war Julie Ryff. Sie traute sich, dem Schöpfer des schweizerischen Zivilgesetzbuches aufzuwarten und ihm direkt – face à face – mitzuteilen, dass sein vorgeschlagenes Gesetzeswerk für Frauen unannehmbar sei.

Das Leben der Julie Ryff (Basel 16.10.1831-Bern 18.1.1908) war ein besonderes. Sie hatte 13 Kinder, verlor ziemlich früh ihren Ehemann und musste dann jahrelang vor Gerichten kämpfen, damit ihr die Lebensversicherung ausbezahlt wurde. Sie musste sich neu erfinden und bildete sich als Buchhaltungslehrerin aus. An ihrem persönlichen Leben ist abzulesen, was die herrschenden Verhältnisse in einem Frauenleben anrichten konnten und wie lebensnah damalige Schweizer Frauen ihre Forderungen stellten und konkret vorwärtstrieben. Da waren keine abstrakten ideologischen Forderungen, sondern Resultate schmerzlicher Erfahrungen.

Julie Ryff übernahm erst im Rentenalter Aufgaben in der Frauenpolitik. Als die Weltausstellerinnen in Chicago ihre Umfrage zum Kulturzustand der Frauen lancierten, sammelte sie die Daten für die Schweiz. Sie suchte und fand Hunderte von Vereinigungen, die von Frauen gestiftet, geleitet oder unterstützt wurden und das soziale Leben sicherstellten. So weit wie möglich mischte sie bei der Vorbereitung für bessere, frauen- und -kinderfreundlichere Gesetze mit. Ryff entwickelte eine ungeheure Schaffenskraft und lancierte überraschende Initiativen. Sie hatte Pläne für die Zukunft, die erst Jahrzehnte später realisiert wurden. Dabei agierte sie offiziell nur als Sekretärin. Ein Grund mehr, dass ihr Leben zu lange für zu unbedeutend gehalten wurde. Doch Frauen wie ihr ist es zu verdanken, dass die Schweizerinnen dieses Jahr 50 Jahre Frauenstimm- und -wahlrecht feiern können.

Und im März 2021 dürfen die Schweizerinnen darauf zurückschauen, wie vor 50 Jahren Männer hektisch nach Frauen fahndeten. Im Herbst 1971 nämlich, wenn zum allerersten Mal Wahlen in die schweizerische Bundesversammlung anstanden, mussten sie ja ein paar Frauen auf ihre Parteienliste setzen können

Über die Autorin

Dr. Franziska Rogger ist DIE Expertin für die Geschichte der Schweizerinnen! Dazu hat sie geforscht und viele Beiträge und Bücher publiziert. Ihr neuestes ist „Wir werden auf das Stimmrecht hinarbeiten. Die Ursprünge der Schweizer Frauenbewegung und ihre Pionierin Julie Ryff (1831-1908)“, erschienen bei NZZ Libro. Wer durch den Artikel neugierig geworden ist, erfährt im Buch mehr dazu. In diesem Video stellt die Autorin ihr Buch und ihre Protagonistin persönlich vor.
Studiert hat die gebürtige Luzernerin (geb. 1949) Geschichte in Bern und Berlin, danach hat sie als freie Journalistin gearbeitet, war als Archivarin der Universität Bern tätig und hat neben ihren diversen Buchveröffentlichungen die Gestaltung von Ausstellungen, sowie Radio- und Filmdokus begleitet.
Für ihre Biographie des Dr. Tomarkin erhielt sie zusammen mit Prof. Madeleine Herren 2013 den deutschen Biographiepreis.

Danach gefragt, was ihr persönlicher Emanzipationswunsch für die Schweizer Frauen ist, sagt sie: „Die Schweizer Frauen sollen selbstbewusst auf ihre Geschichte schauen. Zwar ging es wegen der direkten Demokratie lange bis zur Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts. Doch die Schweizerinnen siegten aus eigener Kraft, haben mehr demokratische Rechte als andere Frauen. Zudem haben sie nun eine ganz eigenständige, auf sich selbst aufbauende, exklusive Geschichte.“

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