Sturz eines Kaiserfreunds – Philipp zu Eulenburg und Hertefeld

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Ein Gastartikel von Barbara Beck

Die vielschichtige Problematik der Eulenburg-Affäre, die die wilhelminische Gesellschaft in Deutschland in den Jahren 1907 bis 1909 in ihren Grundfesten erbeben ließ und als einer ihrer größten Skandale gilt, umriss der Diplomat, Schriftsteller und Mäzen Harry Graf Kessler in einem Tagebucheintrag vom 29. Oktober 1907 in einigen prägnanten Sätzen:

»Denn für Einen, der die Dinge kühl und ohne Vorurteil betrachtet, ist nicht einzusehen, warum es verwerflicher sein soll, sich mit jungen Burschen als mit jungen Mädchen zu amüsieren; (…). Es fragt sich also, wie weit man berechtigt ist, ein Vorurteil, das man selber nicht teilt, zu benutzen, um einen politischen Gegner zu vernichten, und zwar nicht blos politisch, sondern überhaupt menschlich von Grund aus zu ruinieren«1.

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Philipp zu Eulenburg und HertefeldQuelle: Bürgerleben

Philipp Friedrich Alexander zu Eulenburg und Hertefeld wurde am 12. Februar 1847 in Königsberg in ein altes ostpreußisches Adelsgeschlecht hineingeboren. Sein Vater war der Berufsoffizier Philipp Konrad Graf zu Eulenburg, seine Mutter Alexandrine war eine geborene Freiin von Rothkirch und Panthen. Seit einer Erbschaft im Jahr 1867 gehörten die Eulenburgs zu den reichsten Familien Preußens. Entsprechend der Familientradition durchlief Philipp zu Eulenburg eine militärische Ausbildung, die er als Gardeoffizier im Potsdamer Eliteregiment Garde du Corps abschloss. Dem gebildeten und feingeistig veranlagten jungen Adeligen behagte allerdings der Dienst in der Armee nicht, weshalb er 1869 sein Abitur nachholte:

»Ich lernte sattsam den Dienst und ‒ die eleganteste der eleganten Garden kennen; auch alle Vorurteile, alle Fehler, allen Mangel an Bildung, aber, um gerecht zu sein, auch alle Schneidigkeit, Ritterlichkeit und militärische Tugend. Ich kam mir jedoch mit meinen weitabliegenden Kenntnissen, Interessen und, ich kann wohl sagen, meiner Bildung wie eine rechte Hand vor, die verurteilt war, einen linken Handschuh zu tragen, und das war nichts für meinen unabhängigen Geist«2.

Zwar nahm er noch am Deutsch-Französischen Krieg von 1870/1871 teil, wo er mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet wurde, doch im Herbst 1871 schied er endgültig aus dem Militärdienst aus. Sein danach aufgenommenes Jurastudium schloss Eulenburg 1875 in Kassel mit dem Referendarexamen und wenige Tage später mit einer Promotion an der Universität Gießen ab. Im selben Jahr heiratete er am 20. November in Stockholm die schwedische Gräfin Augusta Sandels, mit der er acht Kinder haben sollte.

Nach seiner Referendarzeit am Kreisgericht Neu-Ruppin wechselte Eulenburg 1877 zum Auswärtigen Amt und begann seine diplomatische Berufslaufbahn. Im April 1886 lernte er den zwölf Jahre jüngeren Prinzen Wilhelm von Preußen, den zukünftigen deutschen Kaiser Wilhelm II., auf einer Jagdgesellschaft bei dem Grafen Eberhard Dohna im ostpreußischen Prökelwitz kennen. Rasch entwickelte sich eine enge Freundschaft zwischen den beiden Männern. Der weltgewandte und unterhaltsame Graf bot dem unsicheren Prinzen sowohl emotionalen Halt als auch intellektuelle Zerstreuung, denn Eulenburg huldigte nicht nur wie zahlreiche Standesgenossen dem Waidwerk, sondern dilettierte überdies auf dem Gebiet der bildenden Künste. Neben Schauspielen und Gedichten umfasste sein künstlerisches Œuvre auch Kompositionen. Seine »Skaldengesänge« und seine »Rosenlieder« erfreuten sich zu seinen Lebzeiten einiger Popularität. Voll Begeisterung schrieb Wilhelm im August 1886 an den Grafen:

»Bei Ihnen habe ich nicht lange gebraucht, um zu sehen, dass Sie ein sympathischer, warm fühlender Charakter sind, wie man deren wenig in der Welt trifft, und deren besonders die Fürsten so sehr bedürfen. Leider ist unsereins so oft dazu verdammt, nichts als Schmeicheleien oder Intrigen zu hören, dass einem die Menschen meist widerlich oder verächtlich vorkommen. Da ist es denn doppelt angenehm, eine solche Ausnahme gefunden zu haben«3.

Um die beiden Freunde bildete sich ein Zirkel preußischer Aristokraten, der sich bevorzugt auf Eulenburgs Herrensitz Liebenberg in der Uckermark traf. Der bereits in jungen Jahren auf den Kaiserthron gelangte Wilhelm fühlte sich in der männerbündlerischen Geselligkeit des Liebenberger Kreises ausgesprochen wohl. Die enge Verbindung zwischen Wilhelm II. und »Phili«, wie Eulenburg von Freunden genannt wurde, bestand bis zum Ausbruch der Eulenburg-Affäre 1906.

Nach dem Regierungsantritt von Wilhelm II. nahm Eulenburgs diplomatische Karriere an Fahrt auf. Er wurde zunächst Gesandter an den Höfen in Oldenburg, Stuttgart und München, bevor er 1894 den prestigeträchtigen Posten als Botschafter in Wien antrat. Dank seiner persönlichen Freundschaft mit dem Kaiser gewann Eulenburg als dessen im Hintergrund agierender politischer Berater großen Einfluss. Bei dem Sturz des altgedienten ersten Reichskanzlers Otto von Bismarck spielte er 1890 eine wichtige Rolle und half auf diese Weise mit, das »Persönliche Regiment« Wilhelms II. zu etablieren.

In den 90er Jahren übernahm er eine Vermittlerrolle zwischen dem Auswärtigen Amt und dem Herrscher. Im Zusammenspiel mit dem als Graue Eminenz geltenden Diplomaten Friedrich August von Holstein fädelte der Graf wichtige politische Weichenstellungen ein. Die laut Verfassung verantwortliche Regierung musste so des Öfteren hinnehmen, dass hinter ihrem Rücken Entscheidungen bei Wilhelm II. durchgesetzt wurden. Außerdem bewirkte Eulenburg, dass sein Freund, der ehrgeizige Bernhard von Bülow, 1897 erst zum Staatssekretär im Auswärtigen Amt und 1900 schließlich zum Reichskanzler berufen wurde. Aufschlussreich ist die von Eulenburg 1897 verfasste »Gebrauchsanweisung« für den Kaiser, die er seinem Wunschkandidaten Bülow an die Hand gab:

»Wilhelm II. nimmt alles persönlich. Nur persönliche Argumente machen ihm Eindruck. Er will andere belehren, läßt sich aber ungern belehren. Er verträgt keine Langeweile; schwerfällige, steife, allzu gründliche Menschen gehen ihm auf die Nerven und erreichen nichts bei ihm. Wilhelm II. will alles selbst machen und entscheiden. Was er selber machen will, geht leider oft schief aus. Er ist ruhmliebend, ehrgeizig und eifersüchtig. Um einen Gedanken bei ihm durchzusetzen, muß man tun, als ob der Gedanke von ihm käme. Man muß Wilhelm II. alles bequem machen. Er ermutigt andere gern zu forschem Vorgehen, läßt sie aber im Graben liegen, wenn sie dabei hereinfallen. Vergiß niemals, daß S. M. ein Lob hin und wieder braucht. Er gehört zu den Naturen, die ohne eine Anerkennung hin und wieder, aus bedeutendem Munde, mißmutig werden. Du wirst immer Zugang zu allen Deinen Wünschen haben, wenn Du nicht versäumst, Anerkennung zu äußern, wo S. M. sie verdient. Er ist dankbar dafür wie ein gutes, kluges Kind«4.

Am 1. Januar 1900 wurde Eulenburgs glanzvolle Karriere durch die Erhebung in den erblichen Fürstenstand gekrönt. Er war sich allerdings nur zu klar darüber, dass dieser Titel

»den vorhandenen Gift- und Gallenstoff zu bedenklichen Wirkungen entwickeln«5

würde. Die Erhebung des kaiserlichen Günstlings war in der Berliner Gesellschaft tatsächlich nicht unumstritten. 1902 zog sich Eulenburg aus gesundheitlichen Gründen in den einstweiligen Ruhestand zurück. Dass er weiterhin als Ratgeber des Kaisers fungierte, wurde vor allem während der Ersten Marokkokrise 1905/1906 deutlich, als Eulenburg durch seine konsensorientierte Haltung dazu beitrug, dass der internationale Konflikt friedlich beigelegt wurde. Seine Gegner reagierten entsprechend erbost, als er im April 1906 mit dem Schwarzen-Adler-Orden, der höchsten Auszeichnung Preußens, dekoriert wurde.

Als ein großer Kritiker der sich in die Politik einmengenden Hofschranzen, vor allem speziell des »Strippenziehens« durch Fürst Eulenburg, entpuppte sich der politische Publizist und Journalist Maximilian Harden, der sich als großer Verehrer Otto von Bismarcks darüber erregte, dass im Deutschen Reich »eine viel zu süßliche und weichliche Politik«6 betrieben würde. Der einflussreiche Publizist, der eigentlich als Felix Ernst Witkowski geboren wurde und sich später den Künstlernamen Maximilian Harden zulegte, hatte 1892 die Wochenzeitschrift »Die Zukunft« gegründet, in der er zu wichtigen Themen aus Politik und Kunst Stellung bezog.

Ausgelöst durch den jährlichen Jagdausflug Wilhelms II. nach Schloss Liebenberg im November 1906, hinter dem Maximilian Harden erneute politische Umtriebe des Fürsten Eulenburg argwöhnte, veröffentlichte er ab dem 17. November 1906 eine Artikelserie, in der er Eulenburg und seine »Liebenberger Tafelrunde« eines negativen Einflusses auf die deutsche Außenpolitik beschuldigte.

Zudem machte er noch unmissverständliche Andeutungen über die homoerotische Ausrichtung dieses Freundeskreises, der den Kaiser umgab. Dies verursachte einen Riesenskandal, da Homosexualität in der wilhelminischen Gesellschaft verpönt war und in bestimmten Aspekten überdies dem Strafparagraphen 175 unterlag. Nach damals weitverbreiteter Auffassung standen Männer mit homoerotischen Neigungen in dem Ruf, Weichlinge zu sein, die nicht zum kraftvollen und entschlossenen Machtgebrauch taugten. Außer gegen Eulenburg fielen Hardens Anspielungen besonders deutlich gegen Generalleutnant Kuno von Moltke aus, den einstigen Flügeladjutanten Wilhelms II. und jetzigen Berliner Stadtkommandanten.

Der Kaiser, der nur den »Berliner Lokalanzeiger« las und sich ansonsten Presseausschnitte vom Auswärtigen Amt vorlegen ließ, erfuhr zunächst nichts von der sich anbahnenden Katastrophe. Weder fand sich bei Hof jemand, der ihn informierte, noch konnte sich der Reichskanzler Bernhard von Bülow zu einem klärenden Gespräch aufraffen. Diese unerfreuliche Aufgabe fiel schließlich dem Kronprinzen Wilhelm zu. Erst Anfang Mai 1907 erfuhr der Kaiser durch seinen ältesten Sohn von den Vorwürfen gegen seine persönliche Umgebung:

»Niemals im Leben werde ich das verzweifelte, entsetzte Gesicht meines Vaters vergessen, das mich fassungslos anstarrte, als ich ihm im Garten des Marmorpalais von den Verfehlungen seiner nahen Freunde sprach«7.

Kaiser Wilhelm II. distanzierte sich daraufhin umgehend von den belasteten Personen. Seine Forderung nach der Suspendierung der Betroffenen und einer gerichtlichen Klärung der Vorwürfe sorgte letztendlich für eine großangelegte Berichterstattung und damit für eine Ausweitung des Skandals.

Bis heute ist es umstritten, was genau Maximilian Harden zur Veröffentlichung seiner Artikel trieb. Auf jeden Fall musste ihm gezielt belastendes Material zugespielt worden sein. Manche Historiker sehen in dem Bismarck-Verehrer das Instrument eines Personenkreises, der um die politische Erbschaft Bismarcks fürchtete. Andere vertreten die Auffassung, dass Geheimrat von Holstein, der sich im Zuge der Marokkokrise 1906 zum unfreiwilligen Rückzug aus der wilhelminischen Außenpolitik genötigt sah, Harden aus Rache die kompromittierenden Indiskretionen zuspielte, da der Publizist dessen Missbilligung der deutschen Außenpolitik teilte. Holstein hatte schon seit Längerem einen Widerwillen gegen das von Eulenburg etablierte persönliche Regiment Wilhelms II. entwickelt. Ihn störte Eulenburgs Neigung,

»daß jede militärische, politische, juristische Frage am besten durch den Kaiser direkt entschieden wird«8.

Auch Reichskanzler von Bülow ist als Zuträger Hardens ins Spiel gebracht worden. Ihn soll der Wille angetrieben haben, gefährliche politische Gegenspieler am Kaiserhof zu eliminieren und Eulenburgs Einmischung in die deutsche Außenpolitik zu beenden. In dem Machtkampf zwischen Reichskanzler und unverantwortlichen kaiserlichen Ratgebern sei es Bülows erklärtes Ziel gewesen, als Sieger daraus hervorzugehen. Einiges spricht sicherlich dafür, dass der Kanzler ein doppeltes Spiel spielte und nicht mit allen Kräften versuchte, den Skandal zu verhindern.

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Welche Rolle spielte Reichskanzler von Bülow (Porträt ca. 1909)?Quelle: Bürgerleben

Fürst Eulenburg zeigte sich gemäß Paragraph 175 des Strafgesetzbuches bei dem für ihn zuständigen Staatsanwalt an, was aber keine größeren Konsequenzen für den rasch an Fahrt gewinnenden Skandal hatte. Das Vorgehen des Grafen Moltke löste dagegen wesentlich mehr Aufsehen aus. Nachdem Kuno von Moltke beim Kaiser in Ungnade gefallen war, hatte der hohe Militär umgehend seinen Abschied eingereicht. Der sich an den Pranger gestellt fühlende Graf forderte Harden im Mai 1907 zum Duell, was dieser prompt ablehnte. Am 7. Juni stellte deshalb Moltke bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte Strafantrag gegen Harden.

Durch diesen Schritt wurde aus der reinen »Hofaffäre« ein medienwirksamer Gesellschaftsskandal mit politischen Auswirkungen. Die Presse versprach sich davon »pikant-politische Enthüllungen«9.
Das Interesse der Journalisten konzentrierte sich dabei vornehmlich auf das Privatleben der Betroffenen und weniger auf die politischen Dimensionen der Affäre, obwohl auch die Vorstellung von einer durch eine fragwürdige Clique bei Hof ausgeübte Nebenregierung die Fantasie der Presse beflügelte.

Das erste Verfahren »Moltke gegen Harden« ging unter großem Publikumsandrang als regelrechtes Medienspektakel vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte vom 23. bis 29. Oktober 1907 über die Bühne. Der Prozess deckte dabei eklatante Missstände in den Potsdamer Eliteregimentern und am Kaiserhof auf. Am 29. Oktober befand das Gericht, dass es erwiesen sei, dass Graf Moltke homosexuell veranlagt sei und Harden damit unschuldig. Der Graf musste die Gerichtskosten tragen. In seiner Verteidigungsrede vor dem Urteil hatte Harden eigens betont, dass es ihm überhaupt nicht um die homophile Ausrichtung Moltkes ging, sondern er habe mit seinen Artikeln »einzig und allein einen politischen Zweck verfolgt«. Ihm sei es darum gegangen, »Leute, deren Einfluß auf den Kaiser ihm verderblich zu sein schien, aus dieser ihrer Position zu entfernen«10.

Er gab zu, dass er in erster Linie den Fürsten Eulenburg ins Visier genommen hatte, dessen Einflussnahme er beenden wollte. Bei Kaiser und Hofgesellschaft erregte das Urteil größte Empörung. Graf Moltke legte unverzüglich Berufung ein, was sich als unnötig erwies, da der preußische Justizminister das Urteil wegen Verfahrensfehlern aufhob. Der Prozess musste deshalb neu aufgerollt werden.

Am 6. November 1907 wurde der Prozess »Bülow gegen Brand« verhandelt. Es ging dabei um ein Flugblatt, das Adolf Brand, der Gründer der ersten Homosexuellen-Zeitschrift »Der Eigene«, angeregt durch die Artikel von Harden, veröffentlicht hatte. Das Flugblatt hatte unter der Überschrift »Fürst Bülow und die Abschaffung des § 175« behauptet, dass der Kanzler wegen seiner homosexuellen Veranlagung erpresst worden sei. Bülow sei daher moralisch verpflichtet, gegen den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches anzugehen. Bülow gedachte nicht, diese Angelegenheit in der bereits durch die Eulenburg-Affäre aufgeheizten Atmosphäre auf sich beruhen zu lassen und verklagte Brand wegen Beleidigung.

Da Brand vor Gericht keine handfesten Beweise präsentieren konnte, wurde er wegen Verleumdung zu achtzehn Monaten Haft verurteilt. Für den weiteren Verlauf der Eulenburg-Affäre war jedoch vor allem die Tatsache bedeutsam, dass Fürst Eulenburg, der in diesem Prozess als Zeuge auftrat, unter Eid bestritt, jemals sexuelle Beziehungen zu Männern unterhalten zu haben. Ihm entging wohl damals die Brisanz seiner Aussage, die mit den Anstoß zu dem späteren Meineidverfahren gegen ihn liefern sollte.

Das zweite, zu einem großen Teil nicht öffentliche Verfahren »Moltke gegen Harden«, das vom 16. Dezember 1907 bis zum 3. Januar 1908 dauerte, endete mit der Verurteilung des Publizisten wegen Verleumdung. Es wurde eine Haftstrafe von vier Monaten über ihn verhängt. Außerdem hatte er die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Moltke wurde dagegen voll rehabilitiert. Bei diesem eindeutig politischen Prozess wurde von vornherein ein Schuldspruch gegen Harden angestrebt.

Während des Prozesses wurde auch Fürst Eulenburg vernommen. Er versicherte dabei auf seinen Eid, dass er nie gegen den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches verstoßen hatte. Auf die Nachfrage des gewieften Anwalts von Harden, Max Bernstein, ob er damit gesagt haben wollte, dass er niemals homosexuelle Handlungen begangen habe, auch keine straflosen, erklärte Eulenburg: »Ich habe niemals Schmutzereien getrieben. Ich bin stets ein warmer Freund meiner Freunde gewesen, die Freundschaft ist das Edelste, was wir Deutschen haben«11. Auf erneutes Nachhaken des Anwalts blieb Eulenburg bei seiner Aussage. Der Fürst hatte keine Ahnung, dass dem bayerischen Staranwalt bereits in dieser Sache eine protokollierte Aussage aus Starnberg vorlag und er ihn mit dieser Antwort eines Meineids überführen konnte.

Harden empfand dieses Urteil als Kampfansage. Er hatte nicht vor, den Richterspruch hinzunehmen, da er um seine journalistische Reputation fürchtete. Um Eulenburg an den Pranger stellen zu können, inszenierte er deshalb eine skrupellose Intrige. Er überredete den verantwortlichen Redakteur der in München erscheinenden »Neuen Freien Volkszeitung«, Anton Städele, dazu, in einem Artikel die Falschmeldung zu veröffentlichen, dass Harden Schweigegeld von Eulenburg erhalten habe.

Bei dem daraufhin von Harden angestrengten Verfahren wegen Verleumdung am 21. April 1908 in München wurde Städele erwartungs- gemäß zu einer Geldstrafe von einhundert Mark verurteilt, die ihm Harden selbstverständlich erstattete. Von entscheidender Bedeutung für Harden war nämlich, dass im Verlauf des Prozesses auch zwei ehemalige Starnberger Fischer zu Wort kamen, die einräumten, dass sie in ihrer Jugend in den 80er Jahren sexuelle Beziehungen zu Eulenburg unterhalten hätten, der damals Legationssekretär an der preußischen Gesandtschaft in München gewesen war. Auf diese Weise war scheinbar der Beweis für Eulenburgs Homosexualität und damit für seinen Meineid im vorausgegangenen Berliner Prozess erbracht. Als Eulenburgs alter Freund, der württembergische Gesandte in Berlin, Axel Freiherr von Varnbüler, von diesen Zeugenaussagen hörte, vertrat er zu Recht die Meinung: »Er ist verloren rettungslos«12.

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Die Hauptzeugen in Eulenburgs Meineid-ProzessQuelle: Bürgerleben

Die Folge des Münchner Prozesses war, dass sich der Fürst in Berlin wegen Meineides verantworten musste. Der Eulenburg-Skandal nahm dadurch gewaltige Dimensionen an. Nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland verfolgte man den gegen den ehemaligen Kaiserintimus eingeleiteten Prozess mit größter Spannung. Eulenburg vermerkte dazu am 30. April 1908 in seinem Tagebuch:

»Welches Schicksal! Ich gewöhne mich langsam an den Gedanken, umgebracht zu werden. Wie ist es denn anders möglich? Ich werde durch falsche Zeugen, Presse, Regierung, Judengeld umgebracht. Sehe keine Rettung!«13

Vorsorglich wurde vom Berliner Hof der Schwarze-Adler-Orden von ihm zurückgefordert. Eulenburg gab daraufhin auch alle anderen, ihm vom Kaiser verliehenen Ehrenzeichen zurück.

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Die Frau des Fürsten im Gespräch mit ihrem Sohn vor dem Moabiter Kriminalgericht in BerlinQuelle: Bürgerleben
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Fürstin Eulenburg mit ihren Söhnen beim Verlesen des GerichtsgebäudesQuelle: Bürgerleben

Der Meineidprozess, der fast vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlief, begann am 29. Juni 1908. Nachdem die ersten Zeugen verhört worden waren, musste die Verhandlung wegen Eulenburgs schlechten Gesundheitszustands in den Konferenzsaal der Charité, Berlins berühmtem Krankenhaus, verlegt werden. Am 17. Juli musste der Prozess »wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten«14 auf unbestimmte Zeit vertagt werden. Der Fürst hielt daraufhin eine pathetische Rede, in der er betonte, dass ihm seine Gesundheit nicht wichtig wäre:

»Ich kann und will weiterverhandeln. Es ist schade, daß die Ärzte sich gegen meinen festen Willen erklärt haben. Aber, meine Herren bedenken Sie, ein Unschuldiger kämpft um seine Ehre!«15

Kaiser Wilhelm II., dem nicht klar zu sein schien, dass eine Fortsetzung des Verfahrens die Gefahr beinhaltete, dass auch seine Person durch weitere Enthüllungen Schaden nehmen könnte, reagierte zunächst wie viele Zeitgenossen auf die Verfahrenseinstellung mit Unverständnis:

»Einerseits erklären die Ärzte ihn für nicht vernehmungsfähig, andererseits hält er eine lange Verteidigungsrede! Wie geht das zusammen? (…) Die Justizbehörde ist mir unbegreiflicher als je in dieser Sache!«16

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Fürst Eulenburg verlässt nach einem Gerichtstermin das Gericht um in die Charité zurückzufahrenQuelle: Bürgerleben

Gegen Zahlung einer hohen Kaution durfte Eulenburg auf sein Schloss Liebenberg zurückkehren. Im Juli 1909 wurde der Prozess gegen den Fürsten zwar wieder aufgenommen, doch musste er bereits nach kurzer Zeit nach einem Zusammenbruch Eulenburgs erneut auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Wiederholt wurde der Fürst, den man des Simulantentums verdächtigte, in den kommenden Jahren auf seine Verhandlungsfähigkeit hin untersucht, doch bis zum Ende des Kaiserreichs 1918 konnte kein Urteil erfolgen. Es entstand deshalb bei manchem Beobachter der Eindruck von Klassenjustiz zugunsten einer einstigen Schlüsselfigur des wilhelminischen Establishments. Es wurde daher gemunkelt, dass sich Eulenburg den Staatsorganen entziehen konnte, weil er mit der Veröffentlichung intimer Kaiserbriefe drohen würde. Die als bestens informiert geltende Baronin Hildegard Spitzemberg notierte am 9. Juni 1909:

»Die Sorge, daß er [Eulenburg] könnte bedenkliche Briefe S. M’s. veröffentlichen, wenn man ihm zu scharf zu Leibe ginge, ist es ja, die den Leuten hier die Hände lähmt«17.

Nach dem Ende der Monarchie wurde der Fall Eulenburg wieder auf die Tagesordnung gesetzt, doch die am 9. September 1920 vom preußischen Justizminister veranlasste medizinische Untersuchung des Fürsten endete wieder mit der Bescheinigung der Verhandlungsunfähigkeit. Als Eulenburg 1921 verstarb, war die Frage seiner Homosexualität und der damit in Verbindung stehende Meineid immer noch nicht gerichtlich geklärt.

Nachdem das Reichsgericht als höchste Instanz das Urteil vom zweiten Moltke-Prozess gegen Harden am 23. Mai 1908 kassiert hatte, war deshalb ein weiterer Prozess nötig. Im April 1909 wurde abermals in Sachen »Moltke gegen Harden« verhandelt. Wiederum fand das Verfahren weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Obwohl er sich zuvor außergerichtlich mit Moltke geeinigt hatte, wurde Harden ein weiteres Mal wegen übler Nachrede verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von sechshundert Mark und musste für die aufgelaufenen Gerichtskosten aus allen drei Verfahren aufkommen. Moltke galt damit gegenüber der Öffentlichkeit als rehabilitiert. Im Juni zog Harden seine schon eingereichte Revisionsklage zurück, nachdem er 40 000 Reichsmark Schweigegeld erhalten hatte.

Die Eulenburg-Affäre ist ein bezeichnendes Beispiel dafür, wie verheerend es sich auswirken konnte, wenn Vorurteile und Scheinheiligkeit als Mittel für politische Ziele eingesetzt wurden. Das Ansehen des deutschen Kaisers und des Kaisertums generell hatten durch den Skandal stark gelitten, große Teile des Hofs und der gesellschaftlichen Eliten sahen sich in ihrer Reputation empfindlich bloßgestellt und beschädigt. Wilhelm II. wandte sich in der Folge von den politisch eher moderaten Kreisen ab und bevorzugte militärisch ausgerichtete Berater. Letztlich trug die ganze Affäre auf diese Weise zum Zusammenbruch des Kaiserreichs mit bei. Der unerfreuliche Verlauf der Eulenburg-Affäre löste in der ziemlich prüden wilhelminischen Gesellschaft ein Klima absoluter Intoleranz sowie rigorose Ablehnung gegenüber Homosexuellen aus und steuerte dazu bei, dass diese in den Untergrund getrieben wurden.

Fürst Eulenburg, den Kaiser Wilhelm II. aus Gründen des Selbstschutzes und der Staatsräson unwiderruflich fallen gelassen hatte, zog sich völlig ins Privatleben zurück. Menschlich und politisch war er vernichtet. Da ihn die Mehrheit seiner Freunde »wie einen Verbrecher und Aussätzigen mied«18, verbrachte Eulenburg sein restliches Leben in weitgehender gesellschaftlicher Isolation. Verbittert konstatierte er:

»Das Häuflein der mir Gebliebenen, oder besser gesagt, die es gewagt haben, ihre Treue öffentlich zu dokumentieren, besteht aus etwa fünf bis sechs Köpfen!!«19

Am 17. September 1921 verstarb Philipp Fürst zu Eulenburg und Hertefeld auf seinem Schloss Liebenberg. Zwei Jahre später erschienen postum seine Erinnerungen unter dem Titel »Aus 50 Jahren«.

Über die Autorin:

BARBARA BECK studierte Geschichte, Kunstgeschichte und Volkskunde in Augsburg und München. Nach mehrjähriger Tätigkeit im kulturhistorischen Ausstellungsbereich arbeitet sie heute als freie Historikerin und Sachbuchautorin. Sie veröffentlichte zahlreiche Bücher zu historischen und kulturhistorischen Themen. Bereits in der 10. Auflage liegt von ihr bei marixwissen „Die berühmtesten Frauen der Weltgeschichte. Vom 18. Jahrhundert bis heute vor“. Der Artikel zu Eulenburg ist ein Kapitel aus ihrem Buch „Verratene Männer“, erschienen im S. Marix Verlag. Im Buch werden weitere mächtige Männer vorgestellt, die durch Komplotte und Intrigen zu Fall kamen bzw. kaltgestellt wurden.

Außerdem erschienen „Die großen Herrscherinnen und Regentinnen. Vom Frühmittelalter bis in die Gegenwart“, „Die Habsburger. Vom 13. bis ins 20. Jahrhundert“, „Legendäre Frauen. Zwischen Triumph und Verhängnis“ und „Die Wittelsbacher. Vom 12. bis ins 20. Jahrhundert.“

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  1.   Zit. nach Peter Winzen, Das Ende der Kaiserherrlichkeit. Die Skandal- prozesse um die homosexuellen Berater Wilhelms II. 1907–1909, Köln/ Weimar/Wien 2010, S. 346.
  2.   Zit. nach Peter Jungblut, Famose Kerle. Eulenburg – Eine wilhelmini- sche Affäre, Hamburg 2003, S. 123.
  3.   Zit. nach ebd., S. 32.
  4.   Zit. nach Sebastian Haffner, Philipp zu Eulenburg, in: Preußische Profile. Hrsg. von Sebastian Haffner und Wolfgang Venohr, Frankfurt am Main / Berlin 1986, S. 197–218, hier S. 209.
  1.   Zit. nach Jungblut, Famose Kerle, S. 57.
  2.   Zit. nach Haffner, Philipp zu Eulenburg, S. 218.
  3.   Zit. nach Jungblut, Famose Kerle, S. 83.
  4.   Zit. nach John C. G. Röhl, Kaiser, Hof und Staat. Wilhelm II. und die deutsche Politik, München 2002, S. 54.
  1.   Zit. nach Jungblut, Famose Kerle, S. 89.
  2.   Zit. nach Winzen, Ende der Kaiserherrlichkeit, S. 145.
  3.   Zit. nach ebd., S. 194.
  4.   Zit. nach Röhl, Kaiser, Hof und Staat, S. 67.
  5.   Zit. nach Jungblut, Famose Kerle, S. 223.
  6.   Zit. nach Winzen, Ende der Kaiserherrlichkeit, S. 293.
  7.   Zit. nach ebd.
  8.   Zit. nach ebd., S. 296.
  9.   Zit. nach ebd., S. 332.
  10.   Zit. nach Röhl, Kaiser, Hof und Staat, S. 68.
  11.   Zit. nach Jungblut, Famose Kerle, S. 262.

Wie wurde  in den damaligen Wochenzeitschriften über den Prozess berichtet? In der Juli-Ausgabe der Monatsrubrik „Was geschah…1908?“ findet Ihr einen Artikel dazu.

Die Autorin Hanna Caspian hat die Affäre in ihrer Romantriologie „Hinter dem hellen Schein“ verarbeitet, hier geht es zu unserem Buchtipp dazu.

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