Wahlen und Wahlrecht in Sachsen – ein spannendes Thema schon während der Kaiserzeit!

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Ab 1868: Ein Wahlrecht (aber nur für Männer…)

Wie die letzten Landtagswahlen des Freistaat Sachsens wurden die Landtagswahlen im Oktober 1909 im damaligen Königreich Sachsen gleichfalls mit Spannung erwartet. Warum? Es wurde mit einem neuen Wahlrecht, Pluralwahlsystem genannt, gewählt. Denn bis dato hatte Sachsen als drittgrößter Bundesstaat –neben seinem mächtigen Nachbarn Preußen- ein besonders reaktionäres Wahlrecht. Dabei war es schon einmal fortschrittlicher gewesen: 1868 war im Landtag das allgemeine Wahlrecht für Männer eingeführt worden – um genau zu sein, für Männer, welche mehr als 3 Mark Steuern jährlich entrichteten. Das war selbst damals nicht so schwer zu erreichen. Trotz aller Fortschrittlichkeit durften Frauen wie in allen anderen Bundesstaaten auch in Sachsen nicht auf landespolitischer Ebene wählen – bis 1919.

Die Wahlen und ihre „Reform“ 1895

Gewählt wurden die sogenannte „Zweite Kammer“ im Zweikammerparlament, welches seit der 1. konstitutionellen Verfassung Sachsens 1831 bestand – und zwar aus einem „Oberhaus“ und „Unterhaus“, in Sachsen Erste und Zweite Kammer genannt. Während die Erste Kammer aus Repräsentanten des Adels, der Geistlichkeit, der größeren Städte und der Universität Leipzig bestand, waren in der Zweiten Kammer gewählte Volksvertreter verschiedener Parteien.

Ab den 1880 er Jahren hatten dann konservative Kräfte die Vorherrschaft in der Zweiten Kammer des sächsischen Landtages – und sie sahen eine Gefahr, die immer drohender wurde. Sie hieß sozialdemokratische Partei und vertrat die Interessen der zahlenmäßig immer größer werdenden Arbeitnehmer – insbesondere auch der Fabrikarbeiter. Diese Partei wurde von Wahl zu Wahl immer stärker. Die Etablierten fürchteten um ihre parlamentarische Macht. Was konnte man dagegen tun? Das liberale Wahlrecht wieder ändern! Aus diesem Grund wurde 1895 eine Reform auf den Weg gebracht, die mehr sozialdemokratische Abgeordnete in der Zweiten Kammer verhindern sollte. Das neue „Dreiklassenwahlrecht“ gewichtete die Stimmen von unvermögenden Wählern sehr gering. Und so kam es, dass die bis dato 15 Sozialdemokraten bei den Folgewahlen nach und nach ausschieden, bis 1901 im Parlament keiner mehr übrig war.

Mission erfüllt und Gegner ausgeschaltet? So einfach war es eben doch nicht! Denn bei den Reichstagswahlen kam das (damals) fortschrittliche Wahlrecht zum Einsatz, bei dem alle Männer ab 25 Jahren stimmberechtigt waren. 1903 siegten bei diesen Reichstagswahlen in 22 von insgesamt 23 sächsischen Wahlkreisen die Sozialdemokraten. Auf einmal bekam Sachsen den Namen „Rotes Königreich“! So wuchs auch der Druck von unten – im Dezember 1905 gingen in vielen Städten Sachsens Arbeiter auf die Straßen und protestierten gegen das ungerechte Dreiklassenwahlrecht im eigenen Königreich.

1909: Eine „echte“ Reform, aber…

Der Druck wurde immer größer, denn die Mitgliederzahlen der sozialdemokratischen Partei stiegen in Sachsen massiv an. Es sollte aber noch bis Januar 1909 dauern, bis vom Parlament endlich eine Reform des Wahlrechts auf den Weg gebracht wurde. Nicht dass es dadurch unkomplizierter wurde! In dem zustande gekommenen Kompromiss wurde nunmehr die einfache Stimme eines Wählers um bis zu drei Zusatzstimmen ergänzt – gewichtet nach Einkommen, Grundbesitz und Alter. Wie schon richtig vermutet, die mit mehr Einkommen hatten bei den Stimmen (immer noch) mehr Gewicht:

Anspruch auf zwei, drei oder vier Stimmen hatten jene sächsischen Bürger, die über ein jährliches Einkommen von mehr als 1600, 2 200 oder 2 800 Mark verfügten, wobei für bestimmte Berufsgruppen niedrigere Werte galten; die gleiche Vergünstigung erhielten jene Personen, die auf Grundbesitz im Gegenwert von 100, 150 oder 200 Steuereinheiten bzw. im Umfang von 2, 4 oder 8 Hektar verweisen konnten. Extravoten wurden außerdem jenen Wählern zugewiesen, die sich als einjährig Freiwillige qualifiziert hatten. Auch mit Vollendung des 50. Lebensjahrs erhielten Wähler automatisch eine zusätzliche Stimme; kein Wähler konnte indes mehr als vier Stimmen vergeben.

wie Professor Retallack in seinem Artikel „Wahlrechtskämpfe in Sachsen nach 1896“ ausführt.

So ging die Wahl 1909 aus – es sollte die letzte im Königreich sein…

Und wie ging die Wahl mit dem neuen Wahlrecht im Oktober 1909 nun aus? Die Sonntagszeitung für’s deutsche Haus berichtet dazu:

Die Wahlen zum sächsischen Abgeordnetenhause haben der konservativen Partei schwere Verluste gebracht. Während die konservativen Abgeordneten im letzten Landtage über 47 Sitze verfügten, sind sie im neuen Landtage nur mit 30 Stimmen vertreten. Die Nationalliberalen haben 28 Sitze (früher 31), die Freisinnigen 8 (früher 3) und die Sozialdemokraten jetzt 25 (früher nur 1 Sitz)…

Der neue Präsident, Dr. Vogel, gehört der nationalliberalen Partei an, während der Vizepräsident der konservativen Partei angehört.

Tatsächlich waren die Sozialdemokraten die Wahlgewinner. Der eigentliche Stimmenanteil war sogar noch höher, aber da die Wähler der Sozialdemokraten, insbesondere die Fabrikarbeiter, oft nur eine Stimme hatten, wurden die Parteien begünstigt, die viele Wählerstimmen mit mehreren Stimmen für sich gewinnen konnten. Kompliziert? Irgendwie schon! Wobei mir da spontan riesige Briefwahl-Listen für heutige Wahlen mit mehreren Umschlägen, die richtig ineinanderzustecken sind, einfallen. Auch nicht gerade unkompliziert!

Da in Sachsen eine Wahlperiode 6 Jahre dauerte, war dieses die letzte Landtagswahl im Königreich. Die 1915 geplante Wahl wurde von den Abgeordneten bis nach dem Krieg verschoben und während des Krieges blockierte man weitere Wahlreformen.

Quellen:

Quellen für meinen Artikel waren insbesondere der oben schon erwähnte Artikel sowie ein weiterer „Rotes Königreich oder Hort des Konservatismus. Sachsen im späten Kaiserreich“ (aus „Der gespaltene Freistaat, Leipziger Universitätsverlag GmbH 2019) von Prof. Retallack, bei dem ich mich für die Unterstützung bedanke. Er ist als Geschichts-Professor an der Universität in Toronto tätig und ein ausgewiesener Experte des sächsischen Wahlrechts im deutschen Kaiserreich. Und nicht nur darin J. Allen Interessierten empfehle ich die beiden verlinkten Artikel, die das Thema noch differenzierter behandeln.

Kennengelernt haben wir uns übrigens über ein Foto mit Artikel zu den preußischen Landtagswahlen 1908, bzw. Protesten davor im Januar 1908 – ratet mal, gegen was? Richtig, das genauso rückschrittliche Dreiklassenwahlrecht in Preußen!

Links

Dieser Artikel ist im Rahmen der Beschreibung des Königreich Sachsens entstanden. Zum Thema Frauenwahlrecht sind diese Artikel erschienen:

Zur Metropole Leipzig sind diese Artikel von Sabine Knopf erschienen:

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